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Neubörger - Bürgerservice


Pflichten für Hundehalter - Hunde im Nds. Hunderegister anmelden


Neben der Pflicht seinen Hund chippen zu lassen und eine Haftpflichtversicherung für ihn abzuschließen, muss nun jeder Hundehalter sein Tier gemäß § 6 NHundG im Hunderegister Niedersachsen registrieren. Wer am 01. Juli 2013 einen Hund hält, der älter als sechs Monate ist, ist zur Registrierung verpflichtet.

Eine Registrierung bei einem nicht amtlichen Tierregister ersetzt diese Registrierung nicht.

Das Hunderegister soll der Identifizierung eines Hundes, der Ermittlung der Hundehalterin oder des Hundehalters und der Gewinnung von Erkenntnissen über die Gefährlichkeit von Hunden in Abhängigkeit von Rasse, Geschlecht und Alter dienen.

Die Registrierung wird durch die Kommunale Systemhaus Niedersachsen GmbH (KSN) durchgeführt und ist bereits seit dem 24. Juni möglich. Für jede Online-Registrierung unter www.hunderegister-nds.de werden Kosten in Höhe von 14,50 Euro (zzgl. MwSt.) anfallen. Eine telefonische bzw. schriftliche Anmeldung kostet 23,50 Euro (zzgl. MwSt.). Die Gebühr muss nur einmalig bezahlt werden und deckt alle Änderungen für den gemeldeten Hund ab.